Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand Octobter 2017

1. AKZEPTANZ

Für den Zweck des "Vertrages" zwischen Käufer und Verkäufer, ist der "Verkäufer" der Portescap Rechtsträger, der die Waren an den Käufer verkauft. Für den Fall, dass im Rahmen des "Vertrages" Uneinigkeit auftritt, ist der Portescap Rechtsträger dazu berechtigt, alle unter den anwendbaren Gesetzen verfügbaren Lösungen einzusetzen. Alle Bestellungen müssen vom Verkäufer bei dem zutreffenden Herstellungswerk des Verkäufers entgegengenommen werden. "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)"bedeutet kollektiv: die hierin enthaltenen Bedingungen und die Konditionen, jede Ergänzung des Verkäufers zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen und die im Angebot des Verkäufers enthaltenen Bedingungen und Konditionen. "Vertrag" bedeutet die Vereinbarung, die aus der Akzeptanz dieser Bestellung und ihrer Anhänge einschließlich dieser AGB, die eingebunden in die und Bestandteil der Bestellung ist, entsteht. Jede vom Käufer stammende Geschäftsbedingung wird von diesen AGB ersetzt und darf nicht Bestandteil eines Vertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer werden, außer dies wird spezifisch in schriftlicher Form und mit der Unterschrift eines vom Verkäufer ordnungsgemäß autorisierten Vertreters akzeptiert. Die Bestätigung des Bestellungseingangs einschließlich der Unterschrift und der Rücksendung der Bestätigungskopie, falls vorhanden, an den Käufer stellt weder eine Akzeptanz des Verkäufers von irgendeiner zusätzlichen oder anderen Geschäftsbedingung dar noch stellt der Beginn der Tätigkeiten des Verkäufers selbst eine Akzeptanz einer Bestellung, die zusätzliche oder andere Geschäftsbedingungen enthält, dar. Der Verkäufer geht keine Verpflichtung eingehen, bis die Bestellungen akzeptiert werden. Der Käufer ist für ungenaue, unvollständige oder fehlerhafte Daten voll verantwortlich, die dem Verkäufer zur Ausführung der Bestellung überlassen werden. Für den Zweck dieses Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer soll der Verkäufer der Rechtsträger sein, bei dem die Waren hergestellt werden.

2. PREISE

Preise und Lieferzeiten können sich aus beliebigem Grund und ohne vorherige Mitteilung ändern, einschließlich und ohne Begrenzung auch in Form von Änderungen, die sich aus den Kosten für das Rohmaterial der Waren ergeben. Alle solchen Änderungen sollen für reservierte und/oder betätigte Bestellungen gelten. Diese werden für den Zweck der allgemeinen Information eingerichtet und sind keine Angebote für den Verkauf seitens des Verkäufers. Es werden keine Zahlungsabschläge angeboten und geringfügige versehentlichen administrative Fehler in einer Rechnung unterliegen der Korrektur und können keinen Grund für eine unpünktliche Bezahlung darstellen. Alle Preise werden Netto, Ab Werk (EXW) des Verkäufers, (INCOTERMS 2010) in US-Dollar angeboten, außer es wurde im zugehörigen Angebot anders angegeben. Versand, Verpackung, Steuern (einschl. MWSt.), Transportversicherung und Exportformalitäten sind in den Preisen nicht enthalten. Waren werden mit den am Versanddatum geltenden Preisen berechnet. Partielle Lieferungen zu Mengenkontrakten sollen als separater und unabhängige Vereinbarung für die Berechnung angesehen werden. Frachtkosten werden separat "erhoben", sofern nicht anders angegeben. Vorausbezahlte Kosten werden unter Verwendung der Fracht- und Handhabungstarife des Verkäufers berechnet. Kurier-Servicekosten werden im Voraus bezahlt und der Rechnung unter Verwendung der gegenwärtigen Raten hinzugefügt.

3. STEUERN

Die Preise enthalten keine Steuern hinsichtlich Verkauf, Verwendung, Abgaben, Eigentum, Import, Export oder solche Steuern, die durch lokale, länderspezifische, bundesspezifische oder ausländische Behörden erhoben werden. Alle diese Steuern unterliegen der Verantwortung des Käufers. Wenn der Verkäufer irgendwelche dieser Steuern bezahlen muss, werden die Kosten dafür der Rechnung hinzugefügt oder dem Käufer separat berechnet.

4. LIEFERUNG

Wenn nicht anders mit dem Verkäufer vereinbart, erfolgen alle Lieferungen Ab Werk (INCOTERMS 2010) von der Fabrik des Verkäufers. Die Lieferung an ein allgemeines Beförderungsunternehmen oder an eine Spedition begründet das Angebot der Lieferung an den Käufer und alle Gefahren des Verlustes oder Schäden während der Lieferung gehen zu Lasten des Käufers. In keinem Fall kann der Verkäufer für irgendwelche Schäden oder Kosten, die durch eine Verzögerung in der Lieferung entstehen, haftbar gemacht werden. Die Parteien erkennen an, dass Angaben zum Lieferdatum annähernd sind.
Die Methode und Route der Lieferung obliegt der alleinigen Entscheidung des Verkäufers, außer der Käufer liefert eindeutige Instruktionen, die vom Verkäufer in Übereinstimmung seiner AGB schriftlich akzeptiert wurden. Wenn der Verkäufer zur Lieferung bereit ist und der Käufer die Lieferung verzögert, dann sollen diese AGB derart gelten, als wenn die Lieferung an dem Datum erfolgt wäre, an dem der Verkäufer zur Lieferung bereit war. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Handhabung, Überwachung und Aufbewahrung der Waren soll zu Lasten des Käufers gehen. Die Warenannahme durch den Käufer begründet den Verzicht auf alle Ansprüche aufgrund von Verzögerung. Der Käufer und Verkäufer sind damit einverstanden, dass Fristeinhaltung nicht wesentlich für die Vertragserfüllung in der Erfüllung dieser Bestellung durch den Verkäufer ist.
Jedes Ersuchen zur Änderung der Lieferzeiten oder der Menge für jede Lieferung muss dem Verkäufer mindestens zwölf (12) Wochen im Voraus mitgeteilt werden und der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die durch die Durchführung der geänderten Bestellung entstandenen Kosten zu verlangen oder die Lieferungen so durchzuführen, wie es in der Auftragsbestätigung angegeben ist.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren bis zu fünf (5) Tage vor den in der Bestellung genannten Lieferzeitpunkten zu versenden, ohne dass sich dadurch die Zahlungsbedingungen, der Preis oder irgendwelche andere Bedingungen der Bestellung ändern. Lieferdaten sind annähernd und eine eventuelle Lieferungsverzögerung erteilt dem Käufer weder das Recht, die Bestellung zu stornieren oder zu reduzieren, noch eine Entschädigung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, Produktionsverluste, nicht erzielte Gewinne usw. zu fordern. Der Verkäufer soll für Lieferungsverzögerungen oder das Scheitern der Herstellung durch Ursachen nicht verantwortlich gemacht werden, die nicht seiner angemessenen Kontrolle oder der seiner Unterlieferanten unterliegen, einschließlich, aber nicht begrenzt darauf, für Verzögerungen oder Ausfällen insgesamt oder in Anteilen davon durch höhere Gewalt, Handlungen des Käufers, Handlungen durch zivile oder militärische Behörden, Prioritäten, Feuer, Streik, Überschwemmung, Terrorakte, Aufruhr, Epidemien, Quarantäne, Krieg, Landfriedensbruch, Transportverzögerung, Handlungen eines Staatsfeindes, Überalterung von Komponenten, Unfähigkeit, das notwendige Personal zu erhalten, Material- oder Herstellungsanlagen oder anderen, ähnlich den aufgeführten Ursachen. Im Falle einer solchen Verzögerung oder Ausfalls soll das Lieferdatum um den Zeitraum gleich der verlorenen Zeit aufgrund der Verzögerungsursache verlängert werden.

5. LIEFERUNGSPLANUNGSRICHTLINIE

Alle gelisteten Waren sind geeignet für geplante Lieferungen unter folgenden Bedingungen:
Bestellabrufe, die in das System des Verkäufers eingegeben werden, sind beschränkt auf erwünschte Lieferdaten innerhalb von 12 Monaten ab Eingang der Bestellung beim Verkäufer.
Bestellabrufe werden in das System des Verkäufers nur mit festen Freigabeterminen eingegeben.
Nachdem eine Bestellung empfangen und im System des Verkäufers gebucht und geplant wurde, können nachträgliche Änderungen der Lieferdaten zusätzlichen Gebühren unterliegen.
Preise gelten nur für Bestellungen, die gebucht und bestätigt wurden. Alle nicht abgerufenen und/oder ungeplanten Lieferungen von Waren unterliegen der Berechnung mit dem Preis der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung.
Stornierungen von Bestellungen erfordern eine Kündigungsfrist wie folgt:
Innerhalb von vier (4) Wochen vor der geplanten Lieferung (innerhalb von acht (8) Wochen bei Seefrachttransport)
Stornierungskosten entsprechen dem vollen Preis der Bestellung.
Über vier/acht (4/8) Wochen vor der geplanten Lieferung
Stornierungskosten entsprechen 40 % vom Verkaufspreis.
Über zwölf (12) Wochen vor dem geplanten Versand
Stornierungskosten sind gleich den Kosten für sämtliche besondere Materialien, die nicht storniert werden können, plus 10 % für Fracht und Verwaltungskosten. Mindestgebühren betragen 100 US$.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung, die fertiggestellt ist und welche die Anforderungen und Spezifikationen des Käufers wie in der Bestellung angegeben erfüllt, zu liefern und zu berechnen, wenn die Lieferung dieser Bestellung vom Käufer mehr als fünf (5) Kalendertage vom geplanten Lieferdatum verzögert wird.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungsbedingung ist 30 Tage Netto ab Rechnungsdatum. Bei verspäteten Zahlungen beträgt der Verzugszins (i) 1,5 % pro Monat (18 % jährlich) oder (ii) es wird die maximale Rate, die nach gültigen Gesetzen berechnet werden kann, welche auch immer weniger ist, bei fälligen Forderungen berechnet. Alle Lieferungen bei offenen Rechnungen unterliegen der Überprüfung durch die Kreditabteilung des Verkäufers.

7. BEGRENZTE GARANTIE

Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren während der unten angegebenen Garantiezeit frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Der Verkäufer gewährt die Garantie für seine Ware(n) nur dem ursprünglichen Käufer. Es gibt keinerlei Garantien für Waren, die entsprechend den Ausführungen oder Spezifikationen eines Kunden im Ganzen oder teilweise gefertigt oder akquiriert wurden.

Diese ausdrücklichen Garantien in diesem Abschnitt ersetzen alle anderen durch Funktionen, Gesetz oder anderweitig ausgedrückte oder implizierte Garantien einschließlich der HANDELSTAUGLICHKEIT und der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DEM VERKÄUFER BEKANNT IST ODER NICHT) und alle anderen solcher oder ähnlicher Garantien werden hiermit ausdrücklich vom Verkäufer abgelehnt und vom Käufer ausgeschlossen.
Eine schriftliche Mitteilung über den beanstandeten Defekt wird dem Verkäufer innerhalb der Garantiezeit und innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem der Defekt das erste Mal entdeckt wurde, gemacht. Die als mangelhaft oder beschädigt beanstandeten Waren müssen an den Verkäufer unter Beifügung einer Return Material Authorization (RMA-Nummer), die vom Werk des Verkäufers für die Rücksendung gelieferter Produkte ausgegeben wird, und einer schriftlichen Angabe über den beanstandeten Defekt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erteilung der RMA-Nummer mit vorausbezahlter Fracht zurückgesandt werden. Die Garantie kann abgelehnt werden, wenn die Waren verändert oder demontiert zurückgesandt werden

Die Garantie auf alle Waren wird für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Herstellungsdatum gewährt ("Garantiezeit").
Die Garantieverpflichtungen des Verkäufers sind nach dessen alleinigem Ermessen begrenzt auf (a) Reparatur oder Ersatz (nach seiner Wahl und wie in Abschnitt 7 und 8 festgelegt) von allen Waren oder Teilen in Übereinstimmung mit der angegebenen Garantie des Verkäufers in seinem zugelassenen Reparaturwerk, sofern sie sich zur Zufriedenheit des Verkäufers aufgrund eines Materials- oder Herstellungsfehlers als defekt erweisen oder (b) in dem Fall, dass der Verkäufer das mutmaßlich defekte Produkt weder reparieren noch ersetzen kann, dann kann der Verkäufer den Verkaufspreis der betreffenden Ware zurückerstatten, um die Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Dies stellt die alleinige Verpflichtung des Verkäufers und die alleinige Abhilfe für den Käufer in Verbindung mit dieser Garantie dar.

Wenn der Garantieanspruch begründet ist, zahlt der Verkäufer nach alleinigem Ermessen angemessene Einwegkosten des Transports der defekten Waren entweder vom ursprünglichen Ort oder vom Ort, an dem der Defekt auftrat, je nachdem, was näher zum Werk des Verkäufers ist. Unter keinen Umständen soll der Verkäufer für die Entfernung der Waren des Verkäufers aus der Einrichtung des Käufers oder zur Reinstallation in die Einrichtung des Käufers verpflichtet sein. Keine Person einschließlich eines Agenten, Vertriebshändlers oder Vertreters des Verkäufers ist dazu autorisiert, irgendeine Stellungnahme oder Garantie im Namen des Verkäufers in Bezug auf irgendwelche vom Verkäufer hergestellten Waren, abzugeben.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

IN KEINEM FALL SOLL DER VERKÄUFER FÜR FOLGESCHÄDEN UND ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, BUSSGELDER, KOSTEN ODER AUSGABEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT, BRUCH DER GARANTIE, VERTRAGSBRUCH, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER IRGENDWELCHE RECHTLICHE THEORIEN ODER KLAGEANSPRÜCHEN BERUHEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT AUS DEN WAREN, DIE GEGENSTAND DIESES VERTRAGS SIND, ODER AUS DEREN VERWENDUNG ODER VERSAGEN ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BEGRENZT DARAUF, PRODUKTIONSVERLUSTE, VERLUST VON GEWINN ODER VON PERSONEN- ODER EIGENTUMSSCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN (UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF ALLE ANSPRÜCHE GEGEN DEN VERKÄUFER). DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS SOLL UNEINGESCHRÄNKT SELBST IN DEM FALL IN KRAFT BLEIBEN, WENN DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. DIE MAXIMALE HAFTUNG SOLL DEN PREIS, DEN DER KÄUFER FÜR DIE WAREN BEZAHLT HAT, DIE ANLASS FÜR EINE DIESER HANDLUNGEN GAB, NICHT ÜBERSTEIGEN. DIE BESTIMMUNGEN DIESES PARAGRAFEN BLEIBEN BEI DER BEENDIGUNG ODER DEM ABLAUF DES VERTRAGES BESTEHEN UND SOLLEN UNABHÄNGIG VON DER GRUNDLAGE DES ANSPRUCHS DES KÄUFERS HINSICHTLICH DES VERTRAGES, DER GARANTIE, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG GELTEN. DIE IN DIESEM VERTRAG ENTHALTENEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS SIND EXKLUSIV UND GELTEN ANSTATT IRGENDWELCHER ANDEREN RECHTSMITTEL, DIE DEM KÄUFER UNTER GÜLTIGEN GESETZEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN.

9. ALLGEMEINE Haftungsfreistellung

Der Käufer ist damit einverstanden, den Verkäufer von jedweden und allen Haftungen frei zu stellen, und alle Kosten und Rechtsanwaltsgebühren für die Verletzung von Personen und Eigentumsschäden zu bezahlen, die in irgendeiner Weise von den Waren aus der Bestellung während diese im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder des Interessennachfolgers des Käufers waren, verursacht wurden.

10. FREISTELLUNG IN BEZUG AUF RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Der Verkäufer soll keine Haftpflicht für die Verletzung von Rechten bezüglich irgendwelchen Patenten, Marken, Copyrights, Handelsaufmachung, Handelsgeheimnisse oder ähnlicher Rechte haben, außer es wird in diesem Abschnitt spezifisch angegeben. Jede Haftung des Verkäufers soll darauf beschränkt sein, wie es in Abschnitt 9 dargelegt ist. Der Verkäufer wird den Käufer nach alleinigem Ermessen bezüglich Verletzungen von U.S.-Patenten, U.S.-Marken, Copyrights, Handelsaufmachungen und Handelsgeheimnisse (hierin kollektiv als "geistiges Eigentum" bezeichnet) entsprechend den in diesem Abschnitt angegebenen Einschränkungen und Konditionen verteidigen und freistellen. Der Verkäufer verteidigt den Käufer auf eigene Rechnung und zahlt alle Abfindungen oder Entschädigungen, die auf einer Anschuldigung basieren, dass dem Käufer eine Ware verkauft wurde ("Ware "), welche das geistige Eigentum einer Drittpartei verletzt, gerichtlich zuerkannt wurden. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Verteidigung und Freistellung des Käufers ist abhängig davon, dass der Käufer den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem dem Käufer eine solche Anschuldigung einer Rechtsverletzung bekannt wird, darüber informiert und der Verkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen die Anschuldigung oder in einem Verfahren einschließlich der Verhandlungen über die Abfindung oder eines Vergleichs erhält. Wenn eine Ware der Gegenstand eines Anspruchs ist, weil sie das geistige Eigentum einer Drittpartei verletzt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen für den Käufer das Recht zur weiteren Verwendung der Ware beschaffen, die Ware ersetzen oder so modifizieren, damit sie nicht mehr das geistige Eigentum verletzt, oder die Rücknahme der Ware anbieten und den Kaufpreis abzüglich der Wertberichtigung durch die Benutzung zurückerstatten. Unbeschadet des Vorgenannten soll der Verkäufer für Ansprüche aus Rechtsverletzungen nicht haften, wenn diese auf Informationen durch den Käufer beruhen oder sich auf Waren beziehen, deren Ausführungen vom Käufer gesamt oder teilweise spezifiziert wurden, oder wenn die Rechtsverletzungen aus der Modifikation, Kombination oder einem System mit den Waren resultieren. Die vorangehenden Bestimmungen in diesem Abschnitt stellen die einzige und ausschließliche Haftung des Verkäufers und die einzige und ausschließliche Abhilfe des Käufers für Rechtsverletzungen des geistigen Eigentums dar. Wenn ein Anspruch auf Informationen vom Käufer basiert oder wenn die Ausführung einer Ware gesamt oder teilweise vom Käufer spezifiziert ist, dann soll der Käufer den Verkäufer verteidigen und von allen Kosten, Ausgaben oder gerichtlichen Entscheidungen freistellen, die aus irgendeinem Anspruch resultieren, dass solch eine Ware irgendwelche Rechte an Patenten, Marken, Copyright, Handelsaufmachungen, Handelsgeheimnissen oder ähnliche Rechte verletzt.

11. EIGENTUMSRECHTE

Außer wenn es ausdrücklich vereinbart wurde, sind und bleiben alle Muster, Werkzeuge, Vorrichtungen und Armaturen, Software und andere entwickelte, hergestellte oder anderweitig für die Erfüllung der Bestellung erforderliche Materialien und Daten unabhängig von irgendwelchen Gebührungen Eigentum des Verkäufers, in dessen Besitz und unter seiner Kontrolle.

Außer wenn es spezifisch für diese Bestellung oder in einer sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschriebenen Vereinbarung vorgesehen wurde, hat der Käufer keine Rechte an irgendwelchen technischen Daten, geistigem Eigentum und Computer-Software im Zusammenhang mit dieser Bestellung oder an irgendwelchen für den Käufer eingerichteten Waren. In dem Fall, dass der Verkäufer damit einverstanden ist, dem Käufer geschützte Informationen, Designs oder Daten in Verbindung mit dieser Bestellung zur Verfügung zu stellen, dann ist der Käufer damit einverstanden, dass solche Informationen, Designs oder Daten keiner Drittpartei offengelegt oder vom Käufer ohne die schriftliche Erlaubnis durch einen Vertreter des
Verkäufers verwendet werden kann.
Die unter diesem Vertrag gelieferten Waren bleiben bis zum Eingang der vollständigen Zahlung beim Verkäufer Eigentum des Verkäufers.

12. RECHTE AUF WAREN; ZAHLUNGSVERZUG; INSOLVENZ

Wenn der Käufer insolvent wird oder aus irgendwelchen Gründen hinsichtlich den Bestimmungen dieser oder irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer zahlungsunfähig ist, dann soll der Verkäufer nach alleinigem Ermessen dazu berechtigt sein, weitere Leistungen aus der gesamten Bestellung oder Teile davon auszusetzen, Lieferungen im ganzen oder teilweise zurückzuhalten und/oder Waren im Transit zurückzurufen, die gleichen zurückzunehmen und alle Waren wieder in Besitz zu nehmen, die beim Verkäufer auf das Konto des Käufers gelagert werden, ohne die Notwendigkeit irgendwelche andere Verfahren anzuwenden. Der Käufer bewilligt, dass alle so zurückgehaltenen, zurückgerufenen, zurückgenommenen oder wieder in Besitz genommenen Waren unter der Voraussetzung, dass der Käufer eine volle Gutschrift erhält, absoluter Besitz des Verkäufers werden, Das vorhergehende darf in keinster Weise als Begrenzung irgendwelcher dem Verkäufer unter Vertrag, dem Gesetz oder Billigkeit zustehende Rechte oder Abhilfen ausgelegt werden.

13. KONDITIONEN

Die Bestellung wird in dem Einvernehmen akzeptiert, dass es der Fähigkeit des Verkäufers unterliegt, die erforderlichen Rohmaterialien zu erhalten und die Bestellung und alle dazu erforderlichen Lieferungen der gegenwärtigen Herstellungspläne des Herstellers und der staatlichen Anordnungen, Verordnungen, Direktiven und Einschränkungen unterliegen, die von Zeit zu Zeit wirksam werden.

14. NICHT-VERZICHTSERKLÄRUNG DURCH DEN VERKÄUFER

Eine Verzichterklärung hinsichtlich einer Verletzung der AGB darf nicht als Verzichtserklärung gegenüber irgendeiner anderen Verletzung ausgelegt werden. Irgendein Fehler des Verkäufers bei der Durchsetzung irgendeiner Bestimmung der AGB darf keine Verzichterklärung bezüglich solcher Bestimmungen begründen oder die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen, solche Bestimmungen jederzeit durchzusetzen. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB ungültig werden oder durch Gewalt oder Anwendung der Gesetze nicht durchsetzbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen gültig und durchsetzbar.

15. ÜBERTRAGUNG

Der Käufer darf ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers die Bestellung gesamt oder teilweise nicht abtreten oder per Untervertrag oder anders übertragen; und jede Abtretung, jeder Untervertrag oder jede Übertragung ist ohne das vorherige Einverständnis des Verkäufers ungültig.

16. VOM KÄUFER GELIEFERTES MATERIAL

Alle Materialien oder Einrichtungen, die vom Käufer eingerichtet werden und/oder ihm gehören, werden vom Verkäufer während sie in seinem Besitz sind sorgfältig gehandhabt und gelagert, aber der Verkäufer ist für unbeabsichtigte Verluste oder Schäden daran nicht verantwortlich.

17. ÄNDERUNGEN

Änderungen der Bestellung insgesamt oder teilweise können nur mit dem vorherigen schriftlichen Einverständnis des Verkäufers und unter Bedingungen erfolgen, die eine angemessene Entschädigung sowohl im Preis als auch an der geplanten Lieferung der Waren zulassen. Änderungen werden nur dann anerkannt und vorgenommen, wenn sie dem Verkäufer vom autorisierten Vertreter des Käufers schriftlich mitgeteilt wurden.

18. STORNIERUNG

Termination of the order in whole or in part can be made only with Seller's prior written consent and upon terms that will indemnify Seller against loss and afford an equitable profit.

19. HERSTELLUNGSORT

Der Verkäufer hat das Recht zu bestimmen, in welchem der Herstellungswerke des Verkäufers die gesamte Bestellung oder Teile daraus produziert, hergestellt, bearbeitet, montiert usw. werden.

20. RECHTSVORBEHALT

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, anschließende Verbesserungen und Änderungen in der Ausführung der Waren vorzunehmen ohne damit in irgendeine Verpflichtung einzugehen, solche Änderungen oder Verbesserungen an den Waren durchzuführen, die dem Käufer verkauft wurden.

21. INSPEKTION UND ANNAHME VON WAREN

Die abschließende Inspektion und Abnahme von Waren, die unter dieser Bestellung geliefert wurden, ist vom Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Empfang der Waren im Werk des Käufers durchzuführen, außer in dem Fall, in dem der Werksinspektor oder ein autorisierter Vertreter des Käufers die Waren im Werk des Verkäufers inspiziert. Wenn der Käufer innerhalb des oben angegebenen Zeitraums besagte Waren nicht inspiziert und ggf. nicht schriftlich reklamiert (wenn die Werksinspektion nicht anwendbar ist), gilt die Annahme durch den Käufer als erfolgt. Im Falle, dass der Werksinspektor des Käufers beauftragt wurde, die Inspektion und Abnahme vorzunehmen, dann soll das Abzeichnen der relevanten Testdokumentation durch den Werksinspektor oder den autorisierten Vertreter des Käufers die Annahmen der Waren durch den Käufer begründen.

22. INSTALLATION

Alle Waren sollen von und auf Kosten des Käufers installiert werden.

23. GELTENDES RECHT; BESCHRÄNKUNG VON KLAGEN

Diese Bestellung ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Delaware, USA, zu regeln und auszulegen. Eine andere Klage, die aus dem Verkauf der Waren dieser Bestellung entsteht, als eine Klage des Verkäufers zur Bezahlung des Verkaufspreises solcher Waren, kann von keiner der Parteien mehr als ein (1) Jahr nach dem die Ursache für die Klage entstand, eingereicht werden.

24. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN

Der Käufer bestätigt, dass die Waren und alle technischen Daten in Verbindung mit den Waren für den Export vom U.S. Department of Commerce oder Department of State kontrolliert werden können und dass solche Waren vor der Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten oder der Wiederausfuhr eventuell dafür eine Autorisierung benötigen. Der Käufer erklärt, dass er die Waren oder irgendwelche damit verbundenen technischen Daten nicht unter Verletzung von Exportkontrollgesetzen oder Vorschriften exportieren, erneut exportieren oder anders vertreiben wird.

25. UN-Kaufrecht

Mit Bezug auf die Transaktionen, für die gemäß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCISG) ansonsten gelten würden, haben sich die Parteien abweichend davon für eine bestimmte Bestellung zur Streitbeilegung auf einen Gerichtsstand geeinigt und die Rechte und Pflichten einschließlich dieser AGB soll nicht entsprechend den Bestimmungen von UNCISG geregelt werden.

26. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG

Dies ist die vollständige und alleinige Erklärung der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Warenkauf des Käufers. Verzichtserklärungen, Zustimmungen, Modifikationen, Ergänzungen oder Änderungen der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich und vom Verkäufer und Käufer unterzeichnet sind